3. Mit U~r il des Mini~t19re public du canto~ de G·eneve vom 06.03.2013 . w4~de . ·1 wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe.von 60 Ta- · gessätzen zÜ CHF 30.0Ö·und_einer Busse v.on CHF-300.00 verurteilt, . · wobei der Vollzug der'Geldstrafe bedingt ausgesprochen w1,1rde bei eine( Probezeit von 3 Jahren. Mit ~rteil ·':'om ·06.04.2013 qer Staatsanwaltschaft.Winterthur/Unterland, Zweigstelle· Flughafen, wurde die · Probezeit um 1° Jahr verlängert. :