. Der Beschuldigte lenkte 1durch Vorhalten eines Stadtplans · .;ib und nahm aus der Tragtasche·des..G.eschädigten Bargeld in der Höhe -von CHF 1.51 .20 ur:iberechtigt _an sich. Ort: Schaffhausen, Rheinquai, Rheinufer, Höhe Eisenbahnbrücke Zeit:'. Oienstag, 21 .'0ktober .. . ~014 · Dieses Verh~lten-ist strafbar 9.emäss :