ter der vertahrensnurnmer ST.2014.2865 geführten Verfahren auf. Zustellung an - Migrationsamt des Kantons Schaffhausen - Ministere public du canton de Geneve - Strafregister ' - RAin Schreiber, Bern Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 393 ff. StPO innert 10 Tagen seit der Zustellung oder Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Obergericht des Kantons Schaffhausen erhoben werden. o anwältin