Die im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen vom 1~.12.2014 widerrufene Vorstrafe des Minjstere public du canton de . Geneve vom 06.03,20.1 3 weist keinen Zusammenhang mit dem Beschuldigten und dem gegen diese·n im Kanton Schaffhausen un- . ter der vertahrensnurnmer ST.2014.2865 geführten Verfahren auf.