Der Flieder sei als Strauch zu klassifizieren, weise er doch in keiner Weise den Habitus eines Baums auf. Die Zierkirsche und der japanische Zierahorn seien kleine Zierbäume im Sinn des Gesetzes. Massgebend zur Abgrenzung der kleinen von den grossen Zierbäumen sei die Frage, ob sich ein Gewächs dazu eigne, bei einer bestimmten Grösse unter der Schere gehalten zu werden; entscheidend sei somit nicht die potentielle Grösse bzw. Höhe, die eine Pflanze erreichen könne, sondern ihre grundsätzliche Eignung, auf einem bestimmten Wachstumsniveau ihren Habitus zu entfalten.