sie schätzte die Höhe des japanischen Goldahorns auf rund 4 m, diejenige des Flieders auf rund 4–5 m und diejenige der Zierkirsche auf rund 8–10 m. Die Rekurrenten schätzten die Höhe der Zierkirsche auf nur 6– 8 m, erklärten sich aber im Übrigen – wie auch die Rekursgegner – mit den Mess- und Schätzresultaten einverstanden. Sie bestätigen dies auch im Rekursverfahren. Laut Einzelrichterin handelt es sich bei den Pflanzen jedenfalls weder um Wald- oder Nussbäume noch um hochstämmige Obstbäume. Der Flieder sei als Strauch zu klassifizieren, weise er doch in keiner Weise den Habitus eines Baums auf.