Die aufgrund des Regierungsratsentscheids … geänderten Grundrisspläne … ("Verbreiterung der bestehenden 2 Laubengänge") zeigen, dass die Laubengänge bzw. Balkone ungefähr doppelt so weit in den Hof hinein reichen sollen wie im Vorzustand; sie sollen zudem mit der vorgesehenen Wendeltreppe über die ganze Länge der Fassade verlängert werden. Die geplante Vergrösserung der Grundfläche der Balkone und damit des Gebäudes als solchen widerspricht – wie auch die Einzelrichterin festgestellt hat – dem Wortlaut des Bauverbots. Der insoweit eindeutige Wortlaut ist aber nach dem Gesagten massgeblich.