tige Bauverbotsdienstbarkeit zu löschen oder wenigstens inhaltlich zu ändern. Sie gilt somit nach wie vor. f) Auch die Rekursgegner gehen davon aus, dass ihr Bauvorhaben eine Erweiterung der bestehenden, als Teil des Hauptgebäudes zu betrachtenden Laubengänge darstelle. Damit verbunden ist aber auch eine Vergrösserung der Grundfläche des Gebäudes. Die aufgrund des Regierungsratsentscheids … geänderten Grundrisspläne … ("Verbreiterung der bestehenden 2 Laubengänge") zeigen, dass die Laubengänge bzw. Balkone ungefähr doppelt so weit in den Hof hinein reichen sollen wie im Vorzustand;