Es geht demnach – soweit es die Rekurrenten betrifft – nicht um die Frage der wirtschaftlichen Schlechterstellung von Altaktionären, die schon früher in die A. AG als Unternehmen investiert hatten. Vielmehr sind die Rekurrenten – die sich als sachkundig verstehen – erst während des Übernahmeverfahrens Gesellschafter geworden, und es ist ihr erklärtes Anliegen, speziell im 4 2009