Im vorliegenden Fall geht es um das Verfahren zur Festsetzung einer angemessenen Ausgleichszahlung für den Fall, dass bei der zugrundeliegenden Fusion, Spaltung oder Umwandlung die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte nicht angemessen gewahrt sind oder die Abfindung nicht angemessen ist (Art. 105 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung vom 3. Oktober 2003 [Fusionsgesetz, FusG, SR 221.301]). Dieses Verfahren ist nicht kostenlos. Die Kosten werden jedoch nicht nach allgemeinem Grundsatz generell der unterliegenden Partei – und damit gegebenenfalls dem Kläger – auferlegt (Art.