Das Kantonsgericht verlangte von den Klägern einen Gerichtskostenvorschuss. Einen Rekurs zweier Kläger gegen die Vorschussauflage wies das Obergericht ab. 1 Eine Beschwerde in Zivilsachen gegen diesen Entscheid wies das Bundesgericht am 15. September 2009 ab (Urteil 4A_100/2009, auszugsweise veröffentlicht in BGE 135 III 603 ff.). 1 2009 Aus den Erwägungen: