2007 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht. Art. 165 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO. Anforderungen an die Begründung in der Klageschrift (OGE 40/2006/31 vom 3. August 2007) Auf eine Klage ist nur dann nicht einzutreten, wenn sowohl die Klageschrift als auch die innert Frist verbesserte Rechtsschrift eine Fortführung des Hauptverfahrens nicht ermöglicht, das heisst, der Beklagte nicht in der Lage ist, auf die Klage zu antworten. Aus den Erwägungen: