2006 Art. 136 Abs. 2 ZPO, Art. 152, Art. 165 Abs. 2 und Art. 230 ZPO; Art. 144 und Art. 145 Abs. 1 EG ZGB. Grenzen der Herausgabepflicht; Ordnungsbusse (OGE 40/2006/15 vom 8. September 2006) Keine Veröffentlichung im Amtsbericht. Eine Partei handelt weder pflichtwidrig noch ungebührlich, wenn sie sich weigert, dem Richter an der Hauptverhandlung den sie betreffenden Strafbefehl herauszugeben. Die Voraussetzungen für die Auferlegung einer Ordnungsbusse sind damit nicht gegeben.