In einem Forderungsprozess betreffend Schadenersatz aus unerlaubter Handlung forderte das Kantonsgericht den Anwalt des Beklagten auf, dem Gericht den schriftlich begründeten Strafbefehl seines Klienten auszuhändigen. Der Anwalt verweigerte die Herausgabe, worauf ihn das Gericht mit einer Ordnungsbusse von Fr. 800.– belegte, ihm die Kosten dieses Beschlusses überband und ihn verpflichtete, die durch sein trölerisches Verhalten verursachten Kosten von Fr. 1'500.– der Staatskasse und von Fr. 500.– der Klägerin zu ersetzen. Hiegegen rekurrierte der Anwalt an das Obergericht. Dieses hiess den Rekurs gut. Aus den Erwägungen: