Alsdann wurde das Telefongespräch unterbrochen. Gleichentags, um 12.49 Uhr, übermittelte der Rekurrent dem Kantonsgericht eine Eingabe per Telefax, in der er unter anderem ebenfalls erklärte, er habe wegen Schwierigkeiten mit dem öffentlichen Verkehr nicht zum vereinbarten Gerichtstermin erscheinen können. Am 30. Juni 2005 teilte der Rekurrent dem zuständigen Gerichtsschreiber sodann telefonisch mit, er sei am Tag der Hauptverhandlung über Deutschland gefahren. In Koblenz habe er dann den Anschlusszug verpasst und habe deshalb nicht zur Hauptverhandlung erscheinen können. 1 2005