2005 Art. 269 ZPO. Unentschuldigtes Ausbleiben des Klägers von der Hauptverhandlung im familienrechtlichen Verfahren (OGE 40/2005/35 vom 28. Oktober 2005) Keine Veröffentlichung im Amtsbericht. Geltend gemachte Zugsverspätung genügt nicht als Entschuldigung für ein Ausbleiben von der Gerichtsverhandlung. Aus den Erwägungen: