Es muss die tatsächlichen Verhältnisse und alle wirtschaftlichen Belange der zu scheidenden Ehegatten von Amts wegen untersuchen. Das Kantonsgericht hat im vorliegenden, seit März 2003 hängigen Scheidungsverfahren beiden Ehegatten zur Durchsetzung berechtigter finanzieller Ansprüche zu verhelfen. Konkret verlangte das Kantonsgericht die Herausgabe der "vollständigen Steuererklärungen des Gesuchsgegners der letzten drei Jahre (2000 bis 2003) samt Wertschriften und Guthabenverzeichnis (inkl. Konto- und Depotauszüge)". Diese Akten erachtete es somit als unentbehrlich und grenzte seine Suche für die Erfüllung seiner Aufgabe konkret ein.