Vorbehalten bleiben freilich Rechtsgebiete, für welche besondere Vorschriften eine spezielle Schweigepflicht begründen. Letzteres gilt beispielsweise für das Steuerwesen mit seinem Steuergeheimnis, das in seiner Tragweite über das allgemeine Amtsgeheimnis hinausreicht; als qualifiziertes Amtsgeheimnis ist es besonders streng zu beachten. Der Unterschied kommt im Umfang der gegenseitigen Amtshilfepflicht unter Verwaltungsbehörden zum Ausdruck. Das all- 2 2006