Zudem müssen Belege über das Erwerbseinkommen sowie Dokumente über Vermögen und Schulden der Ehegatten erbracht werden. Sodann sind Ausweise über die notwendigen Lebenshaltungskosten wie Wohnkosten und Krankenkassenprämien sowie Bestätigungen von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge beizubringen. Die Belege bzw. die entsprechenden Angaben müssen spätestens im Zeitpunkt vorliegen, in dem das Gericht die Scheidungsvereinbarung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit prüft.