ansetzung verbundene Androhung, im Säumnisfall auf das gemeinsame Scheidungsbegehren nicht einzutreten, angemessen sei. a) Die erwähnten Belege dienen dazu, das Scheidungsbegehren sowie die Vollständigkeit und Angemessenheit der Vereinbarung prüfen zu können. Zu den notwendigen Belegen gehören für Schweizer Bürger ein aktueller Familienschein, Ausländer benötigen eine Wohnsitzbescheinigung. Zudem müssen Belege über das Erwerbseinkommen sowie Dokumente über Vermögen und Schulden der Ehegatten erbracht werden.