2005 Art. 111 Abs. 1 ZGB; Art. 53 und Art. 160b ZPO. Scheidung auf gemeinsames Begehren; prozessuale Folgen bei fehlendem Beleg über die Wohnkosten (OGE 40/2005/23 vom 1. Juli 2005) Keine Veröffentlichung im Amtsbericht. Es ist nicht angemessen, auf das gemeinsame Scheidungsbegehren nicht einzutreten, wenn lediglich Belege bzw. Angaben über die Wohnkosten einer Partei fehlen. Die entsprechenden Angaben sind in der Anhörung zu erfragen. Aus den Erwägungen: