Die Anfechtbarkeit setzt unter anderem voraus, dass der Rechtsmittelkläger geltend macht, die angefochtene Entscheidung sei fehlerhaft und er sei deshalb beschwert. Beschwert ist eine Partei, die durch das Dispositiv des angefochtenen Entscheids nicht oder nur teilweise zugesprochen erhält, was sie vor der Erstinstanz erkennbar hatte erreichen wollen (sogenannte formelle Beschwer). Grundsätzlich stellt das Bundesgericht auf die formelle Beschwer ab. Aber daneben fordert es auch eine materielle Beschwer, das heisst, nach einem allgemeinen Grundsatz kann ein Rechtsmittel nur einlegen, wer durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten betroffen wird.