1 2005 zunächst zu prüfen, ob auf den Rekurs, mit dem die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege verlangt wird, eingetreten werden kann. a) Anfechtbar ist das Dispositiv des angefochtenen Entscheids, das heisst der Entscheid in der Hauptsache und ein damit verbundenes Kostendispositiv. Die Anfechtbarkeit setzt unter anderem voraus, dass der Rechtsmittelkläger geltend macht, die angefochtene Entscheidung sei fehlerhaft und er sei deshalb beschwert.