Insbesondere ist die Bedeutung des Formulars vom 20. Juni 2003 unklar. ... ... Der Rekurrent macht sodann zur Untermauerung der behaupteten Endgültigkeit der Massnahme geltend, dem Urteil seien zahlreiche und fundierte Abklärungen vorausgegangen, die zum Schluss gekommen seien, dass eine Betreuung der Kinder durch die Rekursgegnerin nicht mehr möglich gewesen sei; das Gericht sei sich daher – "nicht zuletzt auf Grund des psychiatrischen Gutachtens von J.W." – bewusst gewesen, dass eine dauerhafte Änderung be- 4 2004