85 Abs. 1 IPRG für die Anerkennung – nicht jedoch für die Vollstreckung – ausländischer Entscheidungen oder Massnahmen zum Schutz von Minderjährigen das Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA, SR 0.211.231.01). In dessen Anwendungsbereich wird dadurch das autonome innerstaatliche Recht im Verhältnis zu allen ausländischen Staaten ("erga omnes") verdrängt (Anton K. Schnyder im Basler Kommentar, Internationales Privatrecht, Basel und Frankfurt am Main 1996, Art. 1 IPRG N. 17, S. 7).