Die Kinder der Eheleute R. wurden bei deren Scheidung Anfang 2003 unter die elterliche Sorge der Mutter gestellt. In der Folge ersuchte der Vater das Kantonsgericht Schaffhausen, das Urteil eines "Circuit Court" in Florida, USA, vom 20. Juni 2003 bzw. dessen "Schlussverfügung" vom 1. Juli 2003 als vollstreckbar zu erklären; er machte geltend, mit diesem Entscheid sei ihm die elterliche Sorge über die Kinder zugesprochen und der entsprechende 1 2004