verlangen oder um die Bewilligung der unentgeltlichen Vertretung zu ersuchen. Um letztere hat er zwar ... sinngemäss nachgesucht, jedoch erst als die mit der Auflage ... angesetzte Frist ... bereits abgelaufen war. Die genannte Eingabe lässt im übrigen darauf schliessen, dass er sich der Schwierigkeiten des Verfahrens bewusst war und eine geeignete Massnahme, um sie zu meistern – den unentgeltlichen Rechtsschutz –, kannte. Unter diesen Umständen kann der Kläger nach Treu und Glauben nichts aus allfälligen Mängeln der Auflage ... ableiten. 3