1P.302/2001 vom 20. August 2001 i.S. D., E. 1c; BGE vom 31. Dezember 1993, ZBl 95/1994, S. 530, E. 2). Im vorliegenden Fall musste für den Kläger bei angemessener Sorgfalt erkennbar sein, ob er als juristischer Laie in der Lage war, der Auflage des Kantonsgerichts ... nachzukommen und eine verbesserte Rechtsschrift einzureichen. Im weitern konnte ihm nicht entgehen, dass er aufgrund der Auflage zur Wahrung seiner Interessen innert der angesetzten Frist eine neue Rechtsschrift einzureichen hatte.