Aufgrund der Vorbringen des Klägers in der vom Kantonsgericht zu Recht als mangelhaft qualifizierten Klageschrift und mit Blick auf die rechtlichen Besonderheiten der Aberkennungsklage ist mit dem Kläger davon auszugehen, dass die Abfassung der Klageschrift hinsichtlich der Darlegung des Sachverhalts als auch mit Blick auf die Formulierung des Rechtsbegehrens hohe Anforderungen stellte. Was den Inhalt der Auflage ... anbetrifft, so hat das Kantonsgericht lediglich – in abstrakter Weise – umschrieben, was Gegenstand einer Aberkennungsklage bildet, und darauf hingewiesen, dass gemäss Auffassung des Gerichts diese Klage nicht mit weiteren Forderungen,