2004 Art. 9 BV; Art. 7 Abs. 3 KV; Art. 136 und Art. 169 ZPO. Mangelhafte Eröffnung einer gerichtlichen Auflage; Treu und Glauben im Prozess (Entscheid des Obergerichts Nr. 40/2004/10 vom 30. Dezember 2004 i.S. E.) Keine Veröffentlichung im Amtsbericht. Die Auflage zur Einreichung einer verbesserten Klageschrift ist in einer so verständlichen Fassung anzuordnen, dass die betreffende Partei die festgestellten Mängel beheben kann. Der Adressat hat die nötige Sorgfalt aufzuwenden, um trotz mangelhafter Eröffnung der Auflage seine Verfahrensrechte zu wahren.