1 2003 ... d) [Der Arrestgrund von Art. 271 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG ist hinreichend dargetan.] e) Die Rekurrentin hat ihre Forderung (Unterhaltsanspruch) mit rechtskräftigem Urteil des Kantonsgerichts Schaffhausen ... belegt. Sie verlangt den Arrest gestützt auf Art. 271 Abs. 2 SchKG insbesondere auch für die künftigen, noch nicht fälligen Beiträge. Die Einzelrichterin hat dazu ausgeführt, die im Scheidungsurteil festgesetzten Unterhaltsbeiträge seien resolutiv bedingt.