Einen hiegegen gerichteten Rekurs von Y. hiess das Obergericht teilweise gut; es bewilligte Y. den Arrest für Fr. 10'500.– (Rentenanspruch von Oktober 2002 bis März 2003) sowie Fr. 343'500.– (als Sicherheitsleistung für den Rentenanspruch ab April 2003). Aus den Erwägungen: