Im Scheidungsurteil der Eheleute X.-Y. wurde der Ehemann verpflichtet, der Ehefrau eine unbefristete Unterhaltsersatz- und Entschädigungsrente zu bezahlen. Nachdem X. von seinem bisherigen schweizerischen Wohnsitz weggezogen war, stellte Y. beim Kantonsgericht das Gesuch, alles Vermögen des X. bei der Bank Z. bis zu einem Betrag von Fr. 349'000.– zu verarrestieren; sie erhöhte in der Folge die beantragte Arrestsumme um Fr. 22'500.–. Die Einzelrichterin des Kantonsgericht wies das Arrestgesuch ab. Einen hiegegen gerichteten Rekurs von Y. hiess das Obergericht teilweise gut;