gelegene Vermögenswerte des ausländischen Konkursiten unter der Rechtshilfeaufsicht und der Mitwirkung des schweizerischen Konkursrichters einer ausländischen Konkursmasse zur Verfügung gestellt werden. Die Anerkennung könnte aber im Rahmen der isolierten Anfechtungsklage vorfrageweise stattfinden, und das Mini-Verfahren könnte sich in der Delegation des entsprechenden Anspruchs an den um konkursrechtliche Rechtshilfe ersuchten Richter erschöpfen (Paul Volken in: Heini/Keller/Siehr/Vischer/Volken [Hrsg.], IPRG Kommentar, Kommentar zum Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht [IPRG] vom 1. Januar 1989, Zürich 1993, Art. 171 N. 19, S. 1464 f.;