Am 28. Mai 1998 eröffnete das Amtsgericht C. (Freistaat Sachsen, Deutschland) über das Vermögen der S. GmbH die Gesamtvollstreckung. Am 28. Mai 2000 erhob die S. GmbH in Gesamtvollstreckung beim Friedensrichteramt Schaffhausen Anfechtungsklage gegen die B. AG. Der Friedensrichter stellte in der Folge die Weisung ans Kantonsgericht Schaffhausen aus. Bei der Einreichung der Klageschrift stellte die Klägerin das Gesuch, den Eröffnungsbeschluss im Gesamtvollstreckungsverfahren vom 28. Mai 1998 für das Gebiet der Schweiz vorfrageweise anzuerkennen.