Krankheitsgründen nicht verhandlungsfähig sei. Der Friedensrichter teilte Q. am 12. und 13. Dezember 2001 mit, am Termin werde festgehalten; das Arztzeugnis werde in dem Sinn anerkannt, dass sich Q. vertreten lassen könne. Zur Verhandlung vom 14. Dezember 2001 erschien Q. nicht; er liess sich 1 2002