Er ersuchte um entsprechende Verschiebung des Termins, weil er an der Verhandlung selber erscheinen wolle. Bei Telefongesprächen Ende November 2001 wies ihn der Friedensrichter darauf hin, dass sich eine Partei, die längere Zeit krank sei, vertreten lassen könne. Q. erklärte jedoch, er wolle sich "selber vertreten". Am 3. Dezember 2001 lud der Friedensrichter die Parteien auf den 14. Dezember 2001 zur Sühneverhandlung vor. Am 4. Dezember 2001 wies er Q. telefonisch nochmals darauf hin, dass sich dieser vertreten lassen könne. Am 10. Dezember 2001 ersuchte Q. den Friedensrichter darum, die Verhandlung nochmals zu verschieben. Er reichte ein Arztzeugnis ein, wonach er bis Weihnachten aus