2001 Art. 13 Ziff. 4, Art. 221 Abs. 2 und Art. 224 ZPO. Ablehnung eines Sachverständigen (Entscheid des Obergerichts Nr. 40/2001/10 vom 14. September 2001 i.S. K). Das Quellenmaterial, auf das sich ein Gutachten stützt, ist ebenfalls Bestandteil der Akten, wenn das Gutachten als Beweismittel abgenommen wurde. Der Umstand, dass es vom vorgesehenen Gutachter in einem andern Prozess erhoben wurde, ist kein Grund für dessen Ablehnung als Sachverständigen.