Schliesslich kann auch nicht gesagt werden, es bestehe nur ein geringes Bedürfnis nach einer Anfechtungsmöglichkeit. Denn gerade der vorliegende Fall zeigt, dass die Vorschusspflicht als solche umstritten sein kann, und es sind durchaus auch Fälle denkbar, in denen die Höhe eines Vorschusses streitig ist. Endlich ist daran zu erinnern, dass die Nichtleistung des verlangten Vorschusses den Prozessverlust nach sich ziehen kann (vgl. Art. 124 Abs. 1 ZPO). Der Vorschuss kann daher für die pflichtige Partei eine sehr wichtige Bedeutung erlangen. Nach Auffassung der Gerichtsmehrheit entspricht es dem Wortlaut und Sinn der massgebenden Vorschriften von Art. 119 ff. und Art. 354 Ziff.