2000 Art. 119 Abs. 1 und Art. 354 Ziff. 1 lit. d ZPO. Zulässigkeit des Rekurses gegen Prozesskostenvorschussauflagen (Entscheid des Obergerichts Nr. 40/2000/2 vom 8. September 2000 i.S. N.).1 Gegen erstinstanzliche Auflagen zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses ist der Rekurs zulässig. In einem Forderungsprozess verpflichtete das Kantonsgericht die Klägerinnen, einen Gerichtskostenvorschuss zu bezahlen, unter der Androhung, dass im Säumnisfall auf die Klage nicht eingetreten würde. Dagegen erhoben die Klägerinnen Rekurs. Das Obergericht trat darauf ein und wies den Rekurs ab.