2000 Art. 144 Abs. 2 und Art. 364 Abs. 2 ZPO. Vorsorgliche Massnahmen. Anfechtbarkeit von Verfügungen des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts (Beschluss des Obergerichts Nr. 40/2000/1 vom 5. Mai 2000 i.S. H.). Hat der Vorsitzende vorsorgliche Massnahmen verfügt, so können diese nicht vor Einholung der Genehmigung des Gerichts bzw. vor dessen Einspracheentscheid mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden. Aus den Erwägungen: