2000 Art. 961 ZGB; Art. 297 Ziff. 2, Art. 354 Ziff. 5 lit. c und Art. 364 ZPO. Rechtsmittel gegen die Anordnung der vorläufigen Eintragung eines gesetzlichen Grundpfandrechts (Beschluss des Obergerichts Nr. 40/2000/13 vom 12. Mai 2000 i.S. R.). Gegen die Anordnung der vorläufigen Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts im Grundbuch ist der Rekurs ausgeschlossen; zulässig ist nur die Nichtigkeitsbeschwerde. Aus den Erwägungen: