Sie bringen insbesondere vor, seit Erteilung einer Pflegeplatzbewilligung und Bewilligung eines Pflegeplatzvertrages durch die KESB Y. kümmerten sie sich gemeinsam um X. In Bezug auf die Gefährdungsmeldung der Pflegekinderaufsicht vom 7. Oktober 2022 halten sie fest, infolge der jährlichen Besuche durch das Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJZ) und des Pflegevertrags habe Transparenz gegenüber der KESB Y. bestanden, weshalb das Vorliegen von Risikofaktoren bezüglich des bestehenden Pflegeverhältnis zu verneinen sei. Der Beschwerdeführer habe sich gegenüber dem Schweizer Staat verpflichtet, für die Beschwerdeführerin und X. aufzukommen.