Sodann werden die gewonnenen Eindrücke anlässlich der Hausbesuche erwähnt, wobei die Mitarbeiter der Behörde wiederholt an der Eingangstür der Beschwerdeführer abgewiesen worden seien. Darüber hinaus werden die Feststellungen in Bezug auf X. selbst geschildert. So habe diese bei der Kontaktaufnahme mit der Leitung der Pflegekinderaufsicht ein übergriffiges Nähe-Distanz-Verhalten gezeigt, welches Grund zur Sorge bereite. Die Klassenlehrerin habe ausgeführt, X. wirke oft in Gedanken abwesend und sage oft, dass es ihr nicht gut gehe und sie Bauchschmerzen habe.