3. Die KESB hat darüber zu wachen, dass die gesetzliche Vertretung des Kindes ordnungsgemäss geregelt ist und das Kind an Entscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf sein Leben haben, entsprechend seinem Alter beteiligt wird (Art. 10 Abs. 3 PAVO). Sind die Eltern am Handeln verhindert oder haben sie in 2 2024