von C.A. tägliche Hebammenbesuche in Anspruch zu nehmen. Sodann wurden die Beschwerdeführer angewiesen, wöchentlich Beratungsgespräche bei der Mütterund Väterberatung der Spitex Region X. sowie einmal pro Woche ein Beratungsgespräch der Mütter- und Väterberatung im Rahmen eines Hausbesuchs in Anspruch zu nehmen. Die vorsorglich angeordnete Beistandschaft für C.A. wurde fortgeführt unter Anpassung des Aufgabenbereichs an die erteilten Weisungen. Dieser Entscheid erging im Dispositiv unter dem Hinweis, dass die Verfahrensbeteiligten innert 10 Tagen nach Empfang bei der KESB die schriftlich begründete Ausfertigung dieses Beschlusses verlangen könnten.