3.3.2. Es kann offenbleiben, ob vorliegend lediglich eine mündliche Anhörung oder eine publikumsöffentliche Verhandlung verlangt wurde. Aus dem E-Mailver- kehr von Edmund Schönenberger vom 14. Januar 2021 geht jedenfalls hervor, dass seiner Meinung nach das Gericht gezwungen werden müsse, die Beschwerdeführerin anzuhören und ihr "auch ein allfälliges Verdikt Aug in Aug ins Gesicht zu schleudern". Weiter bezeichnet er das Verhalten des Gerichts als heimtückische Willkürjustiz. Diese Ausdrucksweise verletzt nicht nur den Anstand, sondern stellt eine mutwillige und schikanöse Prozessführung dar.