2.1. Die eingereichte Vollmacht vom 25. November 2020 trägt lediglich die Unterschriften der Beschwerdeführerin als Klientin und von "RA Edmund Schönberger". In der elektronischen Eingabe "Rekurs/Beschwerde" vom 19. Dezember 2020 wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin durch "die Unterzeichneten" vertreten werde. In der Eingabe finden sich die Unterschriften von A. und Rechtsanwalt B., allerdings lediglich hineinkopiert. Die elektronische Signatur lautet auf den "Verein Psychexodus, Edmund Schönenberger, Vereinsadresse, 8000 Zürich".