X. ist in einer psychiatrischen Klinik fürsorgerisch untergebracht. Ihrem Entlassungsgesuch wurde von der ärztlichen Leitung der Klinik nicht stattgegeben. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Schaffhausen (KESB) wies eine dagegen erhobene Beschwerde ab. Gegen diesen Beschluss der KESB erhoben Mitglieder des Vereins Psychexodus im Namen von X. sowie X. selbst Beschwerde an das Obergericht. Das Obergericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Aus den Erwägungen