2018 Erwachsenenschutzrechtliches Beschwerdeverfahren; Frist zur Beschwerdeantwort – Art. 450d Abs. 1 ZGB. Die Frist für die Beschwerdeantwort im erwachsenenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahren ist eine gerichtliche Frist, die grundsätzlich erstreckbar ist (E. 2.2). OGE 30/2017/15 vom 24. Juli 2018 Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Aus den Erwägungen